Kostenübernahme

Private Krankenversicherungen, Beihilfe
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den meisten privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe übernommen. Bedingung dafür ist meist, dass die Behandlung durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten durchgeführt wird. Diese Vorraussetzung erfülle ich. Sinnvoll ist es, sich frühzeitig mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzten und sich nach den für Sie zutreffenden Versicherungsbedingungen für Psychotherapie und den eventuellen Antragsmodalitäten zu erkundigen.

Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften übernehmend die Therapiekosten, sofern die zu behandelnde Problematik in ihren Zuständigkeitsbereich fällt (z.B. bei Traumatisierungen durch einen Arbeitsunfall o.ä.).

Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten im Einzelfall im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens. Das heißt, dass Krankenkassen ggf. die Behandlung durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten übernehmen, wenn der Patient nachweist, dass er in einem angemessenen Zeittraum keinen Behandlungsplatz in einer vertragsärztlichen Praxis erhalten kann.
Gerne bin ich Ihnen bei der Kostenklärung mit der Krankenversicherung behilflich.

Selbstzahler
Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen.
Die Kosten richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).